Karlheinz Niclauß: Einer muss verzichten (FAZ vom 10. Januar 2002)

 

 

Wie nominiert man einen Kanzlerkandidaten? Diese Frage stellt sich für die beiden großen deutschen Parteien in regelmäßigen Abständen, wurde bisher jedoch weder von den Sozialdemokraten noch von der CDU eindeutig beantwortet. Beiden Parteien fehlt ein verbindliches Nominierungsverfahren. Das Statut der Sozialdemokraten sieht seit 1993 zwar die Wahl des Kanzlerkandidaten durch die Mitglieder vor. Von dieser Möglichkeit wurde bisher aber kein Gebrauch gemacht. Während die SPD mit ihrem amtierenden Kanzler Schröder, der auch zur nächsten Bundestagswahl antritt, Aaus dem Schneider A ist, debattieren die Unionsparteien und die Medien lebhaft über die Frage, ob Herz-Dame oder Kreuz-Bube die bessere Karte sei. Mancher blickt ein wenig neidisch auf die britische Insel. Dort entschieden sich die Konservativen kürzlich in einer Mitgliederabstimmung für einen der beiden Premierminister-Kandidaten, die ihnen die Unterhausfraktion präsentiert hatte.

 

Die Nominierung von Kanzlerkandidaten kann in den Parteien auf mehreren Wegen erfolgen: durch Beschluß des Vorstands, des Parteitags, der Parlamentsfraktion oder durch eine Abstimmung der Mitglieder. Ein Mitentscheidungsrecht mehrerer Parteiorgane ist ebenfalls vorstellbar. Für die Lösung der Kandidatenfrage bei den Unionsparteien sind diese Überlegungen zur Zeit alle unrealistisch, weil die Personaldiskussion bereits in vollem Gange ist. Die Frage nach dem Kanzlerkandidaten der Unionsparteien hat sich diesmal in besonderer Weise zugespitzt, da sich die beiden Vorsitzenden der ASchwesterparteien@ als Konkurrenten gegenüberstehen und weitere Kandidaten nicht mehr erwartet werden. In der Vergangenheit entschied die Unionsfraktion, die das einzige gemeinsame Gremium von CDU und CSU darstellt, mehrfach über die Kanzlerkandidatur. Ludwig Erhard, Kurt Georg Kiesinger und Franz-Josef Strauß wurden aufgrund einer Abstimmung in der Fraktion nominiert.

 

In der gegenwärtigen Situation ist dieses Verfahren kaum anwendbar. Eine Abstimmung in der Fraktion oder in den Parteigremien würde mit der Niederlage von Merkel oder Stoiber enden und dauerhafte Blessuren hinterlassen. Die Kanzlerfrage der Union lautet deshalb nicht nur, wer Kandidat bei der nächsten Bundestagswahl sein wird. Von gleich großer Bedeutung ist vielmehr die Frage, wie man vermeidet, daß der unterlegene Kandidat (oder die nichtberücksichtigte Kandidatin) sein Gesicht verliert.

 


Aus diesem Dilemma gibt es eigentlich nur einen Ausweg: Einer der beiden Konkurrenten muß den anderen als Kanzlerkandidaten vorschlagen und damit selbst auf die Kandidatur verzichten. Die (oder der) auf diese Weise Nominierte kann anschließend durch gleichlautende Beschlüsse der Präsidien von CDU und CSU oder auch durch eine Beschluß der gemeinsamen Bundestagsfraktion als Herausforderer Schröders bestätigt werden.

 

Ob die über Monate andauernde Kandidatendiskussion die Wahlaussichten von CDU und CSU beeinträchtigt, ist zweifelhaft, denn dieses Thema wird die Medien im Herbst 2002 kaum noch beschäftigen. Auch die Fragen der Außenpolitik und der Terrorismusbekämpfung könnten in den nächsten Monaten wieder in den Hintergrund treten.Vieles spricht dafür, daß die nächste Bundestagswahl auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Sozialpolitik ausgefochten und entschieden wird. Ob die Zuwanderungsproblematik für die CDU/CSU ein dankbares Wahlkampfthema ist, scheint zumindest fraglich. Der Mobilisierungseffekt der hessischen Unterschriftenaktion vor der Landtagswahl vom Februar 1999 läßt sich kaum wiederholen, und wichtige Gruppen wie die Unternehmer und die Kirchen haben inzwischen Vorstellungen artikuliert, die sich von denen der Union unterscheiden.

 

Nach der nächsten Bundestagswahl sind die Parteien aufgerufen, ihre Verfahren zur Bestimmung des Kanzlerkandidaten verbindlich festlegen. Wie bei einer normalen Stellenbesetzung werden auch in diesem Fall Transparenz und Ojektivität die Qualität der Bewerber positiv beeinflussen. Den bei den britischen Parteien üblichen Mitgliederentscheid über die Person des Leaders betrachten die Führungsgremien der deutschen Parteien mit Skepsis. Gerade für die CDU/CSU hätte aber eine Wahl des Spitzenkandidaten durch die Mitglieder deutliche Vorteile. Sie würde nämlich die Befürchtungen der CSU vor eine Majorisierung im Unionslager zerstreuen, weil ein Kandidat aus Bayern auch mit Stimmen aus der CDU-Mitgliedschaft rechnen kann.